Zuletzt aktualisiert am 25. JUNI 2018.
Inhalt
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig von WEINSPECTION CO., LTD. ("WEINSPECTION") vereinbart, unterliegen alle von WEINSPECTION erbrachten Leistungen ausschließlich diesen Allgemeinen Servicebedingungen, die Vorrang vor widersprüchlichen Bedingungen in den Bestellungen oder anderen Dokumenten des Kunden haben.
1.2 WEINSPECTION behält sich das Recht vor, diese Servicebedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten unmittelbar mit der Veröffentlichung auf
www.weinspection.com. Kunden wird empfohlen, diesen Abschnitt regelmäßig zu prüfen, um die aktuellste Version abzurufen. Das "Wirksame Datum" oben auf dieser Seite gibt das Datum der letzten Überarbeitung an.
1.3 Die von WEINSPECTION im Auftrag eines Kunden durchgeführten Services werden mit unabhängigen, unparteiischen und objektiven Methoden ausgeführt. Das Ergebnis des Service wird in einem schriftlichen oder digitalen Zertifikat oder Bericht ("Bericht") dokumentiert und gibt die vom Kunden angeforderten Informationen wieder.
1.4 Nur der im Servicevertrag genannte Kunde ("Endkunde") darf WEINSPECTION Anweisungen hinsichtlich des Inspektionsumfangs oder der Übergabe des Berichts erteilen, es sei denn, der Endkunde ermächtigt ausdrücklich eine andere Partei schriftlich dazu.
2. Leistungserbringung
2.1 Als unabhängiger Dritter bietet WEINSPECTION unparteiische Verifikation und technische Empfehlungen für:
(a) Risiken für die Dienstleistungsempfänger mindern
(b) Die Qualitätssicherung der Produkte unterstützen.
Die Services von WEINSPECTION ("Services") umfassen alle von dem Unternehmen ausgeführten Arbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
-Stichprobenprüfung
-Inspektion während der Produktion (DPI)
-Vorversandinspektion (PSI)
-Überwachung der Containerbeladung (CLS)
-Audit zur Lieferantenbewertung (SEA)
-Audit zur Produktzertifizierung (PCA)
-Audit des Managementsystems (MSA)
-Laborprüfung
-Intelligente Qualitätslösungen
-Konformitäts- und Marktzugangslösungen für Lateinamerika
3. Pflichten von WEINSPECTION
3.1 WEINSPECTION behält sich ausdrücklich das Recht vor, Serviceanfragen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. WEINSPECTION haftet nicht für die Ablehnung von Anfragen, die Folgendes betreffen:
● Services außerhalb ihres Tätigkeits- oder Spezialgebiets;
● Geografisch unzugängliche Orte (z. B. Sperrzonen oder entlegene Gebiete);
● Services, die besondere behördliche oder regulatorische Genehmigungen erfordern, die mit vertretbarem Aufwand nicht erlangt werden können.
3.2 Für angenommene Services verpflichtet sich WEINSPECTION, die Arbeiten professionell und innerhalb der vereinbarten Zeitpläne auszuführen:
● Die schriftlichen Anweisungen des Kunden einhalten, wie sie in den unterzeichneten Leistungsbedingungen gemeinsam bestätigt wurden;
● Anwendbare Berufsstandards, Handelsbräuche und Branchenpraktiken;
● Methodiken, die WEINSPECTION als technisch, betrieblich und finanziell angemessen erachtet.
3.3 WEINSPECTION wendet die gebotene Sorgfalt bei der Auswahl, Zuweisung und Überwachung des Personals auf, das die Services erbringt.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Sicherstellen, dass WEINSPECTION ungehinderten Zugang zu den Standorten, Materialien und dem Personal hat, die für die Erbringung des Service erforderlich sind.
4.2 Alle angeforderten Dokumente, Muster und Informationen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Beginn des Service bereitstellen. Öffentlich verfügbares Material (z. B. Normen) ist davon ausgenommen. Vom Lieferanten bereitgestellte Materialien müssen dieselbe Frist einhalten.
4.3 Schriftliche Anweisungen und wichtige Mitteilungen rechtzeitig im Voraus übermitteln, um eine ordnungsgemäße Ausführung des Service zu ermöglichen. Dazu gehören:
(a) Termine für den Beginn/die Wiederaufnahme der Services;
(b) Alle wesentlichen Fristen, die die Leistungserbringung betreffen.
4.4 Alle standortspezifischen Gefahren, Sicherheitsanforderungen und erforderlichen Sicherheitsausrüstungen vor dem Betreten des Standorts offenlegen. Operative Unterstützung für die erforderlichen Prüfbedingungen bereitstellen.
4.5 Jegliche mit WEINSPECTION geteilten Verträge Dritter oder technischen Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ändern nicht den Umfang, die Pflichten oder die Methodik von WEINSPECTION.
5. Rechnungsstellung, Gebühren und Zahlung
5.1 Zahlung
Die Zahlung wird bei der Buchung vor der Erbringung der Services erwartet. Erfolgt die Zahlung nach der Erbringung der Services (oder mehr als 24 Stunden nach der Buchung), wird dem Auftragspreis ein Aufschlag von 5 % hinzugefügt.
Alle Inspektionen, Audits und Prüfungen werden zusammen in einer monatlichen Rechnung abgerechnet, die am Monatsende ausgestellt wird.
WEINSPECTION bietet zwei Zahlungslösungen an und akzeptiert sowohl Online- als auch Offline-Zahlungen:
● Online-Zahlungen: WEINSPECTION akzeptiert Zahlungen über den Online-Dienstanbieter PayPal. Zahlungen, die über diese Zahlungsdienste Dritter abgewickelt werden, unterliegen deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zahlungsgebühren.
Sie finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den jeweiligen Websites unter
www.paypal.com
● Offline-Zahlungen: Rechnungen können offline per Überweisung (T/T) gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von +5 % beglichen werden. Monatsrechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt zahlbar, wobei jede Partei ihre eigenen Bankgebühren trägt (einschließlich Zwischenbankgebühren, wenn die Bank des Kunden die Überweisung nicht selbst abwickelt). Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen von 1,0 % pro Monat oder einem Teil davon an.
5.2 Stornogebühren: Wir akzeptieren Stornierungen bis 16:00 Uhr (China-Zeit) am Werktag vor dem geplanten Inspektionsdatum. Nach dieser Frist werden die gebuchten Services vollständig in Rechnung gestellt. WEINSPECTION rät seinen Kunden, diese Kosten anschließend ihrem Werk weiterzubelasten, wenn nachgewiesen wird, dass dem Werk ein Fehler unterlaufen ist.
Im Falle einer online bezahlten und dann stornierten Bestellung erstattet WEINSPECTION dem Käufer den Betrag über die PayPal-Refund-Lösung auf dessen Kreditkartenkonto gut.
Bei Aufträgen für Laborprüfungen ist eine Stornierung nicht mehr möglich, sobald die Prüfung vom Labor gestartet wurde.
5.3 Sofern WEINSPECTION aus Gründen außerhalb seiner Kontrolle, wie unter anderem falschen Angaben des Kunden oder des Werks (z. B. Waren trotz der Angaben des Werks nicht bereit für die Inspektion …), daran gehindert wird, die angeforderten Services vollständig zu erbringen oder abzuschließen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden:
● Alle Ausgaben und Auslagen zu erstatten, die in Zusammenhang mit diesen Services entstanden sind;
● Den anteiligen Betrag der für tatsächlich erbrachte Services geschuldeten Gebühren zu zahlen und WEINSPECTION von jeglicher Haftung für die teilweise oder nicht erfolgte Erbringung der Services freizustellen.
5.4 Muss die Inspektion am geplanten Inspektionstag aufgrund falscher Angaben des Kunden oder des Werks storniert werden (z. B. Waren trotz der Angaben des Werks nicht bereit für die Inspektion …), gelten die Inspektionskosten als angefallen, und WEINSPECTION stellt dem Kunden die volle Gebühr als Gebühr für eine versäumte Inspektion („Missing Inspection") in Rechnung. WEINSPECTION rät seinen Kunden, diese Kosten anschließend ihrem Werk weiterzubelasten, wenn nachgewiesen wird, dass dem Werk ein Fehler unterlaufen ist.
5.5 Vom Endkunden bereitgestellte Inspektionsmuster: Wird ein Inspektionsmuster vom Endkunden bereitgestellt und an ein WEINSPECTION-Büro versandt und muss anschließend von WEINSPECTION an das Werk des Endkunden weitergeleitet werden und übersteigen die Versandkosten 10 USD, wird die Versandgebühr automatisch zum endgültigen Rechnungsbetrag hinzugefügt.
5.6 Für Inspektions- und Auditaufträge: Die von WEINSPECTION mitgeteilten „Manntag"-Preise gelten für die Durchführung des Service vor Ort am bzw. an den geplanten Tag(en). Zusätzliche Leistungen, die vor oder nach der eigentlichen Leistung zu erbringen sind, wie unter anderem Desktop-Audit-Prüfungen, Beratungsleistungen, Schulungen, Workshops usw., sind möglicherweise nicht im Manntag-Preis enthalten und werden separat angeboten.
6. Haftung und Freistellung
6.1 Haftungsbeschränkung
6.1.1 WEINSPECTION ist weder Versicherer noch Garant und weist eine solche Eigenschaft zurück. Kunden, die eine Absicherung gegen Verlust oder Beschädigung suchen, sollten eine entsprechende Versicherung abschließen.
6.1.2 Vorbehaltlich der von WEINSPECTION akzeptierten Anweisungen des Endkunden (wie in den Leistungsbedingungen festgelegt) stellt WEINSPECTION den Bericht über die von ihm festgehaltenen Tatsachen innerhalb der Grenzen der erhaltenen Anweisungen und auf Grundlage der vom Endkunden bereitgestellten Dokumente und Informationen aus (siehe Nr. 4 oben); WEINSPECTION ist jedoch nicht verpflichtet, über Tatsachen oder Umstände zu berichten, die außerhalb des spezifischen Umfangs seines Auftrags liegen.
6.1.3 Die Beratung durch WEINSPECTION erfolgt ausschließlich in Bezug auf die vom Endkunden bereitgestellten Dokumente und Informationen, und WEINSPECTION kann nicht haftbar gemacht werden, wenn sie unvollständige oder fehlerhafte Informationen erhalten hat.
6.1.4 Falls WEINSPECTION von einem Dritten falsche Informationen übermittelt werden, übernimmt WEINSPECTION keine Haftung.
6.1.5 WEINSPECTION verpflichtet sich, bei der Erbringung seiner Services größte Anstrengungen zu unternehmen und die gebotene Sorgfalt und Fachkunde walten zu lassen, und haftet nur im Falle einer vom Endkunden nachgewiesenen Fahrlässigkeit.
6.1.6 WEINSPECTION verpackt Waren nach einer Inspektion nicht neu; dies sollte vom Lieferanten übernommen werden. Sollte der Kunde WEINSPECTION bitten, die Waren neu zu verpacken, haftet WEINSPECTION nicht für mögliche Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit dem Umpackvorgang.
6.2 Freistellung
6.2.1 Sofern WEINSPECTION für eine Forderung wegen Verlust, Schaden oder Aufwand jedweder Art und jedweder Ursache haftbar gemacht wird, übersteigt seine Haftung gegenüber dem Endkunden in keinem Fall das Fünffache des Gesamtbetrags der für den spezifischen Einzelservice, für den die Forderung geltend gemacht wird, gezahlten Gebühren, wenn vom Endkunden keine freigegebene Referenzprobe bereitgestellt wurde, und das Zehnfache, wenn eine freigegebene Referenzprobe bereitgestellt wurde und dem Inspektor am Tag der Inspektion im Werk zur Verfügung stand.
6.2.2 Darüber hinaus gilt im Falle von Services der Vorversandinspektionen:
● Wenn weniger als 100 % der Produktion abgeschlossen sind, erstreckt sich unsere Verantwortung nur auf die zum Zeitpunkt der Inspektion fertigen Artikel;
● Der Bericht stellt keinen Versandanachweis dar.
6.2.3 Der Endkunde garantiert und stellt WEINSPECTION sowie seine Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer von allen Ansprüchen Dritter auf Verlust, Schaden oder Aufwand jedweder Art frei, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung von Services ergeben, soweit der Gesamtbetrag solcher Ansprüche die in Artikel 6.2.1 genannte Haftungsbeschränkung übersteigt.
6.3 Im Falle einer Forderung muss die Hauptverwaltung von WEINSPECTION (WEINSPECTION CO., LTD., Zimmer 501, Find Square, No. 240 Shizhou Middle Road, Shibi, Bezirk Panyu, Guangzhou, Guangdong, China, Tel. +86-20-83266678) innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung der Tatsachen oder innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der WEINSPECTION-Services benachrichtigt werden.
7. Kündigung der Services
WEINSPECTION ist berechtigt, die Erbringung der Services automatisch zu kündigen und/oder auszusetzen, wenn:
7.1 Der Endkunde begeht eine wesentliche Verletzung seiner Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Leistungsbedingungen und (sofern die Verletzung heilbar ist) behebt diese Verletzung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer von der nicht vertragsbrüchigen Partei (WEINSPECTION) zugestellten Aufforderung dazu. Wesentliche Verletzungen umfassen unter anderem jede vorsätzliche und absichtliche Verletzung der hier genannten Pflichten durch den Endkunden;
7.2 Der Endkunde ist zahlungsunfähig oder nicht in der Lage, seine Schulden zu bezahlen, in Zahlungsaussetzung, oder beruft eine Gläubigerversammlung ein oder einigt sich mit seinen Gläubigern, oder es ergeht eine Konkursantragseröffnung gegen ihn, oder (anders als zum Zwecke eines gutgläubigen Zusammenschlusses oder einer Umstrukturierung) es ergeht eine Anordnung oder ein Beschluss zu seiner Auflösung oder zur Bestellung eines Verwalters für seine Angelegenheiten, sein Geschäft und sein Vermögen, oder über einen Teil seiner Vermögenswerte oder seines Unternehmens wird ein Konkurs- oder Zwangsverwalter bestellt, oder WEINSPECTION ergreift oder erleidet eine ähnliche oder analoge Maßnahme infolge einer Verschuldung.
8. Rechte an geistigem Eigentum
8.1 WEINSPECTION ist und bleibt Inhaber aller möglichen Rechte an geistigem Eigentum und Datenbankherstellerrechte, die sich allgemein auf die Erbringung der Services beziehen, insbesondere in Bezug auf die Techniken und Verfahren zur Sammlung der Informationen, die Art der Darstellung der Informationen, Zertifikate oder andere Dokumente sowie die im Verlauf der Services gesammelten Rohinformationen. WEINSPECTION steht es frei, alle seine Rechte an geistigem Eigentum und alle gesammelten Informationen zu hosten, zu speichern und zu veröffentlichen und sie beispielsweise zur Schaffung neuer Servicearten oder zur Zusammenstellung von Daten zu nutzen.
8.2 Klausel 8.1 oben wird unbeschadet des vertraulichen Charakters des/der dem Endkunden bereitgestellten Berichte(s) und der dem Endkunden gewährten Rechte festgelegt, den/die Berichte im normalen Geschäftsbetrieb und für den persönlichen Gebrauch weltweit und für die volle Dauer aller Rechte an geistigem Eigentum zu nutzen, zu vervielfältigen und darzustellen.
9. Verschiedene Bestimmungen
9.1 Der Bericht gibt die Ergebnisse der Services zum Zeitpunkt und am Ort der Services wieder. Dieser Bericht entbindet Verkäufer und Lieferanten nicht von ihren gesetzlichen und/oder kaufmännischen Verpflichtungen gegenüber dem Endkunden.
9.2 WEINSPECTION und/oder seine Tochtergesellschaften und/oder verbundenen Unternehmen sowie der Endkunde verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei in Bezug auf die Durchführung der WEINSPECTION-Services erhalten, an Dritte weiterzugeben.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
10.1 Sofern nicht anders vorgesehen, unterliegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Recht der Volksrepublik China und werden entsprechend ausgelegt.
10.2 Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten jeglicher Art zwischen den Parteien im Zusammenhang mit oder aus den Services werden der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Guangzhou, Provinz Guangdong, China unterworfen.
11. Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in englischer und spanischer Sprache erstellt. Im Falle von Abweichungen ist die englische Fassung für alle Zwecke maßgeblich.